INFO - Galerie Denke – psychologische Beratung und Kunsttherapie. Das Meisterwerk Ihrer Heilung, eine Selbsterkenntnis nach der anderen und ein Pinselstrich nach dem anderen.

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Beratung & Kunsttherapie
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Heinrich Denke
Galerie Denke
Landteilstrasse 17
68163 Mannheim
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Finanzierung Kunsttherapie über:
 Altenhilfe
  
Leistungen zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen, z.B. Kunstkurse, Kunsttherapie.
 
Altenhilfe ist eine Sozialleistung als Hilfe speziell für alte Menschen in besonderen Lebenslagen nach dem zwölften Sozialgesetzbuch. Da Altenhilfe auch vorbereitend zu den Anforderungen des Alters erbracht werden soll, können die Leistungen der Altenhilfe bereits nach Austritt aus dem Berufsleben, mit dem Anspruch auf Leistungen der Rentenversicherung, erbracht werden. Die möglichen Leistungen der Altenhilfe werden nach § 71 Abs.2 SGB XII mit dem Wort „insbesondere“ eingeleitet und stellen keine abschließende Aufzählung dar. Somit können diese Leistungen neben den im Paragraphen Aufgeführten z.B. einen kunsttherapeutische Begleitung sein.
 
 
Auszug aus § 71 Altenhilfe: Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken.
 
1. Leistungen zu einer Betätigung und zum gesellschaftlichen Engagement, wenn sie vom alten Menschen gewünscht wird,
 
5. Leistungen zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen,
 
6.Leistungen, die alten Menschen die Verbindung mit nahe stehenden Personen ermöglichen.
 
 
Individuelle Auskünfte erteilt das Sozialamt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Übersicht über die benötigten Unterlagen z.B. : der Mietvertrag, die Stromrechnung, der Rentenbescheid (z. B.: Altersruhegeld, Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung etc.) und - falls Sie arbeiten - einen Lohn- oder Gehaltszettel, ggf. Nachweis über Kranken-/Pflegegeld Kontoauszüge, der Kindergeldbescheid, die Sparbücher, Personalausweis bzw. gültigen Pass mit.
 
Tel: 0621 293-9218 oder -9219 /email: amt50@mannheim.de / Leiter: Hermann Genz
 
 
Eingliederungshilfe
 
 
Nach der Prüfung, ob einen Behinderung nach § 2 SGB IX vorliegt oder eine solche zu drohen scheint, ist der Anspruch auf Eingliederungshilfe für besondere Relevanz für die Kunsttherapie. Leistungen der Eingliederungshilfe können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 26 SGB IX), Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung (§ 30 SGB IX) oder Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§§ 55 und 56 SGB IX) sein. Eingliederungshilfe ist eine Unterstützung zur Teilhabe und Rehabilitation für körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behinderte Menschen. Behinderungsbedingte Nachteile sollen ausgeglichen und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben gefördert werden. Unterschiedliche Rehabilitationsträger, wie z.B. die Jugendhilfe, die für die Eingliederung seelisch behinderter Kinder und Jugendlicher, können für die Sozialhilfe „Eingliederungshilfe“ zuständig sein.
 
 
Eingliederungshilfe soll eine drohende Behinderung vermeiden oder eine Behinderung oder deren Folgen beseitigen oder mildern. Eingliederungshilfe kann für die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beantragt werden. Abhängig von: Art und Schwere der Behinderung und Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Zuständige Stelle ist die die Stadtverwaltung. Erforderliche Unterlagen: Einkommensnachweise (z.B. Rentenbescheide, Gehaltszettel), Nachweise über Ausgaben, Vermögensnachweise (z.B. Sparbücher, Bausparverträge), ärztliche Gutachten und Unterlagen.
 Tel: 0621 293-9218 oder -9219 /email: amt50@mannheim.de / Formular hier erhältlich.
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